Enduroverbot in Italien? Wir klären auf!

Da der Motorradreporter gute Kontakte nach Italien hat, haben wir die echte Wahrheit recherchiert. Und das sind sehr gute Nachrichten!

gasgas
Ordentlich benehmen, dann ist Alles leiwand!

Die Enduro-Fans sind seit einigen Tagen in Aufruhr. Ein langsames Summen im Hintergrund, das bis dahin nur in einigen Facebook-Gruppen wahrnehmbar war, explodierte vor drei Tagen zu einem regelrechten Getöse, als einige Kollegen beschlossen, mit einer etwas zu aggressiven Schlagzeile sozusagen Nägel mit Köpfen zu machen. "Enduro ist verboten", schrieben sie, oder etwas Ähnliches. Aber anscheinend sind die Dinge nicht ganz so, wie sie sind. Denn seit 2018 hat sich nix verändert - bloß ergänzt!

Lorenzo Napodano von Enduro Republic: "Natürlich ist es unerlässlich, das Gebiet und die in einem bestimmten Gebiet geltenden Vorschriften genau zu kennen. Wenn ihr in einem Lieferwagen an einem Ort ankommt, den ihr nicht kennt, die Motorräder abladet und so tut, als würdet ihr zufällig fahren, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass ihr auf Abschnitten fährt, die verboten sind. Mit der richtigen Sorgfalt, mit der richtigen Aufmerksamkeit für die Orte und die Menschen, die dort leben und sie besuchen, können wir sicherlich weiterhin Enduro fahren und tatsächlich eine Kategorie sein, die in der Lage ist, Gebiete aufzuwerten, die sonst vom traditionellen Tourismus wenig Beachtung finden würden. Die Kenntnis des Gebiets, der Dialog mit den Institutionen, Respekt und Einhaltung ist grundlegend: ob 2018, 2021 oder zu einem anderen Zeitpunkt, das ist unsere Philosophie!"

 

Konkret die Erläuterungen des MiPAAF (Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forstpolitik):

"Es sei daran erinnert, dass die primäre Zuständigkeit in dieser Angelegenheit bei den Regionen liegt, und jede Region und autonome Provinz hat bereits ihr eigenes regionales Gesetz, das die rein technischen Aspekte und die Nutzbarkeit dieser Straßen regelt.

Das Dekret bewegt sich im Rahmen der Bestimmungen von Artikel 9 des konsolidierten Gesetzes über Wälder und Forstwirtschaft von 2018 (Gesetzesdekret Nr. 34/2018), das seit Jahren in Kraft ist, ohne dass dies Auswirkungen auf die Frage der Nutzbarkeit von Waldwegen hat.

An der zulässigen Durchfahrt auf dem genannten Straßennetz hat sich nichts geändert, wobei Waldstraßen und -wege, wie in Artikel 2, Absatz 3 des Dekrets ausdrücklich vorgesehen, nicht den Sicherheitskriterien für normale Straßen unterliegen, da es sich um Straßen handelt, die von der Straßenverkehrsordnung ausgenommen sind. Darüber hinaus obliegt es den Regionen, wie im selben Absatz erläutert, die Modalitäten der Nutzung, der Verwaltung und des Ausbaus des Forststraßennetzes zu regeln, "... unter Berücksichtigung der Erfordernisse im Zusammenhang mit der Waldbewirtschaftung und dem Schutz von Umwelt und Landschaft".

Dies ist die authentische Auslegung der Bestimmung, die die Zuständigkeit der Regionen für die Regulierung von Forststraßen bekräftigt. Nicht, um es von vornherein zu verbieten, sondern eben genauer definiert.

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