Unternehmensgegenstand: Fachjournalistische Onlineplattform für Motorradsport, Mobilität, Veranstaltungen und Szenenews.
Grundlegende Richtung des Mediums (ONLINE - Blattlinie): Unabhängige Berichterstattung über Motorradthemen, Motorsport, Mobilität, Technik, Veranstaltungen und Szeneaktivitäten.
Barrierefreiheits-Ausnahme gemäß EU-Richtlinie 2019/882 und BaFG
Die Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act – EAA), umgesetzt in Österreich durch das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG, BGBl. I Nr. 37/2023).
Die Motion GmbH erfüllt als Betreiberin der Website motorradreporter.com als online Motorradmagazin.at nachweislich alle erforderlichen Kriterien und unterliegt keiner wirtschaftlichen Kontrolle durch Dritte. Redaktionelle Inhalte werden eigenverantwortlich erstellt.
Schlussfolgerung: motorradreporter.com als online Motorradmagazin.at , ist nach derzeitiger Rechtslage von der Pflicht zur vollständigen digitalen Barrierefreiheit ausgenommen.