Versicherungspflicht für E-Mopeds

Wer in Zukunft auf dem Akku-Bock unterwegs sein will, muss die Hose runterlassen und das volle Amtsprogramm durchziehen.

Schluss mit Lustig

Scheinpflicht: Ohne Führerschein (mindestens Klasse AM oder B) läuft gar nichts mehr.

Tafel hinten dran: Ab zur Zulassung! Ohne Typenschein und echtes Kennzeichen gibt’s keinen Meter Asphalt mehr.

Pickerl-Terror: Die regelmäßige § 57a-Begutachtung steht vor der Tür. Werkstatt-Besuche gehören jetzt zum guten Ton.

Versicherungsschutz: Ohne Haftpflichtversicherung geht’s nicht mehr auf die Straße, die Zeiten der Gratis-Kaskade sind vorbei.

Echte Helmpflicht: Der luftige Fahrradhelm hat ausgedient, jetzt muss ordentliche Panier auf den Schädel.

Asphalt statt Radweg: Radwege sind ab sofort absolut tabu. Wer mit dem Stromer unterwegs ist, reitet mitten im Autoverkehr auf der Fahrbahn. Ob das Essen dann schneller angeliefert wird ist fraglich.

Sämtliche Details, Gesetzestexte und Antworten auf die drängendsten Fragen gibt’s direkt auf der KFV-Website samt dazugehörigem Lektüre-Flyer.

FAZIT:

Da haben die Herren im Paragrafen-Bunker wieder ganze Arbeit geleistet! Statt leise, emissionsfreie Mikromobilität pragmatisch zu fördern und den städtischen Dschungel endlich zu entlasten, wird die grüne Zukunft schlicht kaputtbürokratisiert.

Wer kauft sich denn bitte ernsthaft ein auf 25 km/h kastriertes 250-Watt-Bockel, wenn man dafür exakt denselben behördlichen Spießrutenlauf auf sich nehmen muss wie für einen echten 45-km/h-Brenner? Typenschein, Versicherung, § 57a-Pickerl-Schikane und Prüfungen, damit ist der e-mobile Vorteil auf einen Schlag mausetot. Das KFV feiert die Sicherheit, wir trauern um den Hausverstand. Glückwunsch, liebe Bürokraten: So würgt man die Transformation auf zwei Rädern im Keim ab!