Haftpflichtversicherung für Drohnen

Seit 31. Dezember 2020 ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen EU-weit gesetzlich verpflichtend. Statt der bisherigen Bewilligung der Luftfahrtbehörde für jedes einzelne Fluggerät müssen sich Drohnenbetreiber nun online registrieren.

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Drohneneinsatz: Foto Ketzer

Unter die Registrierungspflicht fallen:

•             alle Drohnen über 250 g (mit Kamera und ohne Kamera)

•             Drohnen (ausgenommen Spielzeug) unter 250 g mit Kamera

•             Drohnen, die beim Aufprall eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (z. B. „Renndrohnen“)

Die Registrierung erfolgt über die Plattform der Luftfahrtbehörde unter www.dronespace.at und kostet einmalig 31,20 Euro (Gültigkeit drei Jahre). Das Mindestalter für den Betrieb registrierungspflichtiger Drohnen beträgt 16 Jahre. Nach der Registrierung erhält der Drohnenpilot eine Betreibernummer, die dann auf den Fluggeräten des Piloten angebracht werden muss. 

Die Registrierung funktioniert nur mit Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung bietet dafür keinen Versicherungsschutz

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Deckungsübersicht einer Versicherung