Titelvergabe
Obliegt unter anderem einem von der österreichischen Bundes-Sportorganisation ordentlich anerkannten Fachverband bzw. einem von der Behörde lt. Statuten genehmigten und anerkannten nationalen Sportverein. Mit der österreichischen Staatsmeisterschaftstitelvergabe wird unter anderem vom Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport als Anerkennung jährlich eine Medaille vergeben. Die österreichische Bundesport Organisation kurz BSO.
Die Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO) ist der Dachverband des österreichischen Sports. Zur Zeit gehören ihr 53 Fachverbände, 3 Dachverbände (Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur (ASKÖ), Allgemeiner Sportverband Österreichs (ASVÖ), Österreichische Turn- und Sportunion (SPORTUNION)) und der Österreichische Behinderten-Sportverband als ordentliche Mitglieder an. Die BSO erfüllt vor allem koordinierende Aufgaben und vertritt den österreichischen Sport in allen seinen Belangen auf nationaler und internationaler Ebene.
Textauszug:
Struktur Organigamm der staatlichen BSO (Bundesportorganisation)
DERZEIT SIND IN ÖSTERREICH KEINE VON DER BSO ANERKANNTEN OFFIZIELLEN ÖSTERREICHISCHEN MOTORRAD STAATSMEISTERSCHAFTS- VERANSTALTUNGEN DURCHFÜHRBAR, DA ES KEINEN VON DER BSO ORDENTLICH ANERKANNTEN FACHVERBAND GIBT.
ÖSTERREICHISCHE BUNDESSPORTORGANISATION kurz BSO
A-1040 Wien, Austria, Europe
www.bso.or.at
AUSZUG VERG. SCHRIFTVERKEHR:
DIE DURCHFÜHRUNG & PUBLIKATION EINER ÖSTERREICHISCHEN MOTORRADMEISTERSCHAFT OBLIEGT JEDEM ÖSTERREICHISCHEN MOTORSPORTVEREIN SELBST. Motorsport ASKÖ unterstützt nach Überprüfung der gegenständlichen Motorsportstruktur in Österreich mit Partnern der Industrie, dem Fachhandel und dem nationalen Fachprint anerkannte, kompetente sowie bewährte Motorsportveranstalter und führt unter anderem die österreichische Motorradmeisterschaft 2003 kurz ÖM 2003 durch.
Dieses Schreiben wurde von der BSO am 01.02.2003 überprüft und für den MSA zur Veröffentlichung freigegeben!
Stand 02.02.2003
VORSTAND Motorsport ASKÖ
AUSZUG MSA STatuten § 2.2.10
Nach einem Vorstandsbeschluss werden Jahresbewerbe über das zuständige Präsidium als „Österreichische Meisterschaften oder Staatsmeisterschaften“ ausgerufen.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN zur MSA PAGE
EGLICHE VERLINKUNG UND VERKNÜPFUNG ZU DIESER HOMEPAGE, SO WIE DIE VERÖFFENTLICHUNG AUCH NUR AUSZUGSWEISE, BEDARF DER ZUSTIMMUNG DES HERAUSGEBERS Motorsport ASKÖ kurz MSA. SÄMTLICHE ANKÜNDIGUNGEN, AUSSAGEN, DATEN SO WIE DIE INHALTLICHEN ANGABEN IN DIESER HOMEPAGE SIND VORBEHALTLICH DER RICHTIGKEIT. DIE HOMEPAGE IST ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICH UND DIENT HAUPTSÄCHLICH VEREINS ZWECKEN, SIE KANN ABER AUCH ZUR ALLGEMEINEN INFORMATION VERWENDET WERDEN FÜR DEREN RICHTIGKEIT GEGENÜBER ANDEREN PERSONEN, GRUPPEN UND GEWERBETREIBENDEN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN KANN.
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Mit Urteil vom 19.12.2000 (4 Ob 274/00y Haftung für Links auf Websites), hat der österreichische Oberste Gerichtshof entschieden, daß sich ein Linksetzer den Inhalt einer fremden Website als eigenen Inhalt zurechnen lassen muss und für diesen zu haften hat, soferne er sich deren Inhalt zu eigen macht. Wir Motorsport Askö kurz MSA machen uns die Inhalte Dritter, auf die vermittels Links hingewiesen wird, NICHT zu eigen, und verwenden Links im Sinne eines Fundstellenverzeichnisses. Um diesen Umstand zu unterstreichen, werden Externe Links (soferne Ihr Browser diese Möglichkeit unterstützt) in einem neuen Fenster geöffnet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß wir jegliche Verantwortung für diese Websites und die darauf enthaltenen Inhalte ausschließen.
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© 2006 Motorsportverband ASKÖ
HERAUSGEBER
Motorsportverband ASKÖ kurz MSA steht in Kooperation und Verbindung mit ASKÖ-WIEN in Folge und auch dem Vorbild nach der österreichischen Bundesportorganisation kurz BSO.
Vereinsregisterbehörde: BH Mödling
Vereinsregisternummer: Bescheid 11-V 1509 StatutenAnzeige der Änderung der organschaftlichen Vertreter durch „Wahlanzeige“ § 14 Abs 2 VerG am 20. April 2005 BH Korneuburg
Page Herausgeber und Medieninhaber ist das österreichische online Motorradmagazin gemeinsam mit Motorsportverband ASKÖ (MSA) Vertreten durch Karl Katoch als Vorsitzender Motorsportverband ASKÖ (MSA)
MSA Büro & Postanschrift:
Motorsportverband ASKÖ
1010 WIEN, Zelinkagasse 14
Das Motorsportverband ASKÖ Logo ist eine Urheber rechtlich geschützte Wort und Bildmarke.
Patentamtsnummer: AM 1581/2003. Jegliche KOPIE und Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung vom MSA Vorstand
Der MSA KLEBER gilt als Dokument und wird ausschließlich von beauftragten und befugten MSA Partnern verwaltet.
Der KLEBER dient u.a. zum Nachweis der durchgeführten technischen KFZ Kontrolle und wird ausschließlich vom technischen Beauftragten des Veranstalters markiert und verwaltet. Der MSA KLEBER weder verändert noch manipuliert werden, da dieser vom MSA Veranstalter im Falle eines Veranstaltungsbezogenen (Sport) Unfalles als gerichtliches Beweisstück sichergestellt wird.
AUSZUG VEREINSSTATUTEN Motorsportverband ASKÖ kurz MSA
§ 2 Zweck des Vereines:
2.1 Die Tätigkeit des Vereines ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Der Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke.
2.2 Der Verein bezweckt die Pflege und die Förderung des Motorsports, Fahrtraining mit Fahrzeugen aller Art abseits vom Straßenverkehr so wie die Weitergabe von Verkehrsinformationen und die Förderung von alternativen Verkehrsmitteln.
2.3 Der Verein stellt für Trainings und Sportveranstalten Hilfspersonal, Fahrtechniktrainings-Instruktoren so wie Sicherheitspersonal. Instruktoren und Streckenposten werden für 2.2 ausgebildet, zertifiziert und damit bestellt. Es können auch anerkannte Streckensicherheitsdienste aus dem In- und Ausland für Rennstreckensicherheitsdienste von MSA genehmigten Motorsportveranstaltungen herangezogen und bestellt werden.
2.4 Der Verein veranstaltet, vermarktet, promotet, kontrolliert und konzipiert Veranstaltungen für Fahrzeuge aller Art, vornehmlich im Rahmen von Freizeit-, Sicherheits- und Motorsportveranstaltungen jeder Art insbesondere österreichische Wertungs-, Meisterschafts- und Staatsmeisterschaftsläufen.
2.5 Der Verein hat das Ziel genehmigenden Behörden fachlich zu unterstützen, für die Anträge und Verfahren lt. 2.2 Sicherheitskonzepte und Pflichtenhefte zu erstellen sowie mit bestellten fachkundigen Personen auch die Einhaltung der erteilten Auflagen und Pflichten der Veranstalter zu überwachen, dass Mängel und Sicherheitslücken vorzeitig aufgezeigt und geschlossen werden können
2.6 Der Verein tritt auch als Dienstleister für Dritte auf, sodass diesen durch die obigen Tätigkeit unter anderem auch Durchführungs- und Hilfestellung in Veranstaltungsgenehmigungs- so wie in dazu erforderlichen Behördenverfahren geboten werden kann.
2.7 Der Verein fördert und unterstützt österreichische Motorsportveranstalter und bemüht sich um deren gegenseitigen Interessensabgleich in allen Bereichen.
2.8 Der Verein führt Motorsportveranstalter und interessensgleiche Vereine zusammen und wahrt deren Interessen im Verbund eines Verbandes über Präsidien. Es können für die Durchführung vom MSA genehmigte Veranstaltungen auch andere bewährte Sport- Reglements berücksichtigt oder übernommen werden, so dass auch internationale Interessen gewahrt werden.
2.9 Jede Sportart wird von einem Präsidium, das sich zumindest aus drei fachkundigen und befassten Personen zusammensetzt, vertreten werden.
2.10 Ziel ist es unter anderem auch angehende, fortgeschrittene und jugendliche Motorsport-Interessierte auf gewidmeten Plätzen abseits vom Straßenverkehr für Fahrtrainings und auch Bewerbe über externe Veranstalter zusammenzuführen. Nach einem Vorstandsbeschluss werden Jahresbewerbe über das zuständige Präsidium als „Österreichische Meisterschaften oder Staatsmeisterschaften“ ausgerufen.
2.11.1 Der MSA hat nach einem Vorstandsbeschluss und Mitberücksichtigung der Meinung der Präsidien, auch das Ziel sich anderen Organisationen mit gleichwertigen Interessen anzuschließen.
Der Verein fördert und unterstützt die Region Eisenerz rund um den Erzberg mit Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen die Tourismus und Besucherzahlen heben insbesoders über die Internetplattform www.Erzberg.at und die allgemeine Informationspage www.Motorradmagazin.at .
2.11.2 Die dem MSA zur Verfügung stehenden geschützen Wortbildmarken „Erzberg“ und „Erzbergrodeo“ sollen in Zusammenarbeit mit der Stadtgemeinde Eisenerz für Veranstaltungen dem Zweck 2.11.2 zugewendet werden.
§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes
3.1 Mitgliedsbeiträge
3.2 Erträgnisse aus Veranstaltungen und Auftritten
3.3 Einnahmen aus Werbung und von Sponsoren
3.4 Spenden, Subventionen, Schenkungen, Gewinnspiele, Lotterien, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen
§ 4 Arten der Mitgliedschaft:
Die Mitglieder des Vereines sind:
4.1 Ordentliche Mitglieder werden durch Vorstandsbeschluss aufgenommen. Sie haben bei der Generalversammlung Stimmrecht und das aktive und passive Wahlrecht.
4.2 Außerordentliche Mitglieder, d.h. Personen und Vereine die die Vereinstätigkeit durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages fördern. Diese haben bei der Generalversammlung kein Stimmrecht.
4.2 Ehrenmitglieder, d.h. Personen, die wegen ihrer besonderen Verdienste um den Verein hiezu von der Generalversammlung ernannt werden. Diese haben bei der Generalversammlung kein Stimmrecht.
4.3 Das Präsidium als Fachgremium der jeweiligen Sportart das aus zumindest drei Fachberatern besteht und vom Präsidenten mit der Zustimmung von zumindest zwei Vorstandmitgliedern bestellt und abberufen werden kann. Diese haben bei der Generalversammlung kein Stimmrecht.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft:
Die Außerordentliche Mitgliedschaft wird durch Beitritt erworben, sofern der Vorstand keinen Einwand erhebt. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Der Vorstand kann beschließen, dass außerordentliche Mitglieder zu ordentlichen Mitglieder werden.
Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss des Vorstandes.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod des Mitgliedes, durch freiwilligen Austritt des Mitgliedes, durch Streichung des Mitgliedes, durch Ausschluss des Mitgliedes und bei Auflösung des Vereines. Die Beendigung der Mitgliedschaft entbindet nicht von der Erfüllung der bis zum Austrittszeitpunkt entstandenen Verbindlichkeiten dem Verein gegenüber.
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder:
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die dafür vorgesehenen Einrichtungen des Vereines zu beanspruchen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Schaden nehmen könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Sie sind zur pünktlichen Bezahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
Motorsportverband ASKÖ kurz MSA steht in Kooperation und Verbindung mit ASKÖ-WIEN in Folge und auch dem Vorbild nach der österreichischen Bundesportorganisation kurz BSO.
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ERKLÄRUNG ZUR MSA CLUBMITGLIEDSCHAFT BETR. AUCH DIE KÜNDIGUNG :
Die MSA Clubmitgliedschaft und gegebenenfalls der bestellte Versicherungsschutz beginnen ab Beitrittsdatum (Versand Formular Antrag) am nächsten Tag ab 00.00 Uhr.
Die MSA Jahres Mitgliedschaft ist nach Leistungen gegliedert:
Der Versicherungsschutz wird über die Europäische Versicherung ab dem Zeitpunkt der Online Anmeldung mit einem E-MAIL als Ihre Gegenbestätigung ab dem nächsten Tag 00.00 Uhr gewährleistet! Der Mitgliedsbeitrag wird dann mittels Bankeinzug von Ihrem Konto abgebucht. Im Falle diese von Ihnen beauftragte Buchung aufgrund falscher Angaben oder unzureichender Deckung nicht durchgeführt werden kann, besteht kein Anspruch auf die Leistungen aus der Mitgliedschaft (insbes. kein Versicherungsschutz) wird seitens der Europäischen Versicherung kein Versicherungsschutz gewährleistet.
Die MSA Clubmitgliedschaft dauert 1 (ein) Jahr und wird immer automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
Die MSA Clubmitgliedschaft kann frühestens nach einem Jahr unter Einhaltung einer ein monatigen Kündigungsfrist schriftlich eingeschrieben per Post gekündigt werden. Im Falle einer Datenänderung sowohl KFZ als auch PERSONEN & ADRESSENDTATEN bzw. vor einem Fahrzeugwechsel, ist das MSA Clubmitglied verpflichtet die neuen Daten bekannt zu geben, da gegebenenfalls bzw. im Schadensfall der vereinbarte von der EUROPÄISCHEN VERSICHERUNG gewährleistete Versicherungsschutz entfällt. Die neuen bzw. geänderten Daten müssen dem MSA und WELCOME Versicherungsmakler vorher, schriftlich so wie auch nachweislich bekannt gegeben werden.
Mitgliedsbeitrag und Beitrittsgebühr
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages für die einzelnen SAFECARD Leistungstypen und die Beitrittsgebühren sowie deren Aufteilung wurden vom Vorstand MSA beschlossen. Der Mitgliedsbeitrag und die Beitrittsgebühr werden nach Beitritt vom angegebenen Konto abgebucht . Das beginnt Beitragsjahr mit dem gegenständlichen Datum. Der Mitgliedsbeitrag für das folgende Beitragsjahr wird bis spätestens mit dessen Beginn fällig.
Rückerstattung von Beiträgen
Ausgeschlossene und ausgetretene MSA Mitglieder haben auf die Rückerstattung von Beiträgen keinen Anspruch.