Scheinpflicht: Ohne Führerschein (mindestens Klasse AM oder B) läuft gar nichts mehr.
Tafel hinten dran: Ab zur Zulassung! Ohne Typenschein und echtes Kennzeichen gibt’s keinen Meter Asphalt mehr.
Pickerl-Terror: Die regelmäßige § 57a-Begutachtung steht vor der Tür. Werkstatt-Besuche gehören jetzt zum guten Ton.
Versicherungsschutz: Ohne Haftpflichtversicherung geht’s nicht mehr auf die Straße, die Zeiten der Gratis-Kaskade sind vorbei.
Echte Helmpflicht: Der luftige Fahrradhelm hat ausgedient, jetzt muss ordentliche Panier auf den Schädel.
Asphalt statt Radweg: Radwege sind ab sofort absolut tabu. Wer mit dem Stromer unterwegs ist, reitet mitten im Autoverkehr auf der Fahrbahn. Ob das Essen dann schneller angeliefert wird ist fraglich.
Sämtliche Details, Gesetzestexte und Antworten auf die drängendsten Fragen gibt’s direkt auf der KFV-Website samt dazugehörigem Lektüre-Flyer.
Im Zuge der 36. StVO-Novelle werden neue Regelungen für E-Mopeds umgesetzt:
Ab dem 1. Oktober 2026 gelten für E-Mopeds mit einer Bauartgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h und höchstens 250 Watt Nenndauerleistung dieselben Regelungen wie für Mopeds mit einer Bauartgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Erforderlich sind somit unter anderem:
Führerschein ab Klasse AM
Haftpflichtversicherung
Zulassung – Typenschein erforderlich
eine regelmäßige § 57a-Begutachtung („Pickerl“)
Kennzeichen- und Helmpflicht
Verpflichtung zur Fahrbahnnutzung anstelle der Benutzung von Radwegen