DIE LENKERBERECHTIGUNG(EN) FÜR EINSPURIGE KRAFTFAHRZEUGLENKER



A-SCHEIN

Voraussetzungen:

KLASSE "AV"

Der Einstieg in die Zweiradwelt für alle ab 18 - am Tag der Prüfung. Deine Ausbildung kannst Du bereits ab dem 17. Geburtstag beginnen.

Die Klasse Av berechtigt zum Lenken von Motorrädern bis max. 25 KW und nicht mehr als 0,16 kW pro kg Leergewicht.

Nach zwei Jahren gilt Dein Av-Schein automatisch für alle Motorräder - umschreiben oder weitere Behördenwege sind nicht nötig!


KLASSE "A"
berechtigt zum Lenken aller Motorräder. Einzige Voraussetzung, um mit dem A-Schein sofort alle Bikes fahren zu dürfen: am Tag der Prüfung musst Du mindestens 21 sein.

Der Code 111
berechtigt zum Lenken von Motorrädern bis 125ccm und max. 11 KW - für die City optimal. Einfacher gehts kaum: Du brauchst nur bereits 5 Jahre im Besitz des B-Führerscheins zu sein und 6 Stunden am Motorrad-Übungsplatz absolvieren - fertig.
SIEHE: 125er SCHEIN BZW. MOTORRADFAHREN MIT DEM B-FÜHRERSCHEIN!


Einzelheiten und genaue Preise erfährst Du in der Fahrschule Deiner Wahl!

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Der Fachverband der Fahrschuken (WKO) hat eine aktuelle Liste aller autorsierten Ausbildungsstätten in Österreich!



MOPEDSCHEIN


Voraussetzungen:

Wenn Du ab 16 mit dem Moped unterwegs sein willst, ändert sich nichts: Du besuchst den Theoriekurs (siehe unten), legst eine Theorieprüfung ab und bekommst Deinen Mopedausweis mit dem 16. Geburtstag ausgehändigt.

Du kannst auch bereits mit 15 motorisiert unterwegs sein.

Dazu besuchst Du den Theoriekurs, absolvierst ein 6-stündiges Praxistraining und legst dann Deine Theorieprüfung ab.

Die Prüfung kannst Du erst ab Deinem 15. Geburtstag ablegen!
Zusätzlich zur praktischen Ausbildung ist auch die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig!

Wie bisher dürfen Personen ab 24 Jahren (Ausweis mitführen!) oder Besitzer eines Führerscheins einer beliebigen Klasse ebenfalls Mopeds lenken.

Quad oder Microcars: Du benötigst zusätzlich zu der oben beschriebenen Ausbildung nur noch 6 Fahrstunden mit unserem Quad. Die Lenkberechtigung wird mit einem Stempel im Mopedausweis vermerkt.


Ablauf

Zum Beispiel: Anmeldung in der Fahrschule:
Theorieausbildung (4 Kurse mit jeweils 100 Minuten.
6 Stunden Praxistraining, wenn Du bereits mit Deinem 15. Geburtstag unterwegs sein willst.
Den Mopedausweis stellt Deine Fahrschule aus!



125er SCHEIN BZW. MOTORRADFAHREN MIT DEM B-FÜHRERSCHEIN!

Voraussetzungen:

Nach 6 Fahrtechnikstunden am eigenen Cityflitzer mit 125ccm und max. 11 KW herumdüsen - der Code 111 machts möglich. Keine Tests, keine Prüfungen - einzige Voraussetzungen: bereits 5 Jahre im Besitz des B-Führerscheins zu sein und 6 Stunden am Motorrad-Übungsplatz zu absolvieren - fertig.

Voraussetzung

5 Jahre Besitz des B-Führerscheins nicht mehr in der Probezeit
6 Trainingsstunden am Übungsplatz (á 60 Minuten)


Ablauf

Anmeldung in der Fahrschule
6 Trainingsstunden am Übungsplatz (á 60 Minuten)
Zum Trainingsende bekommst Du Deine Ausbildungsbestätigung
Abholung des Führerscheins

In Wien am Verkehrsamt (Josef-Holoubek-Platz 1, 1090 Wien) - dazu benötigst Du folgendes:

Den Führerscheinantrag (bekommst Du von uns ausgedruckt)
Ausbildungsbestätigung der Fahrschule  zwei gleiche Passbilder im EU-Format


Meldezettel
Führerschein
€ 45.- Verwaltungsabgabe


Vorteile

keine amtsärztliche Untersuchung
keine Prüfung
keine Theorie pauken
purer Fahrspaß


Nachteile

nur in Österreich, Italien u. Luxemburg gültig
Hubraumbeschränkung auf 125ccm
Leistungsbeschränkung auf 15 PS