Während sich viele Enduristen Anfang Oktober auf den Trails des Red Stag vergnügten, hat es uns diesmal auf die slowenischen Schotterpässe, inklusive folgenloser Bärenbegegnung, verschlagen.
Wie dem erfahrenen Adventure (Dual Sport) - Reiter bekannt ist gibt es nicht nur bei der heimischen Kernmarke der Stoppelfraktion, sondern auch bei den zahlreichen Mitbewerbern einen Seitenständersensor, der bedingt durch ungünstige Anbringung am Motorrad auf holprigen Schotterstraßen und offroad zu häufigen Defekten und damit verbundenen Motoraussetzern, aber auch oftmals zum Stillstand führen kann. Sprich, man steht dann mitten in der Pampa, muss improvisieren, um die Weiterfahrt zu ermöglichen.
So manch einem Adventure Biker hat dieser Defekt nicht nur Schweißperlen, sondern auch schwerwiegende Probleme verursacht. Abschleppen ist nicht so easy Offroad.
Auf der Heimreise nach herrlichen Motorradtagen im herbstlichkühlen slowenischen Tann waren dann die Techniker der Landeshauptfrau in der „Kalten Kuchl“ aktiv und haben eine Fehlfunktion der Seitenständersensorfunktion detektiert, so weit so gut. Durch neuerlich vor Ort durchgeführte Connection des Sensorkabels konnte die Funktion des Sensors bei ausgeklapptem Ständer wiederhergestellt und mittels Gutachten als funktionsfähig durch die Beamten bestätigt werden. Daher Kennzeichen, Typenschein und Führerschein wieder an den Mann und Heimfahrt möglich. Und da wäre noch was; der Kennzeichenwinkel am original montierten Powerpart - Koterer, war mehr als 30 Grad geneigt, nachgemessen 45 Grad, dem Winkelmesser der Behörde sei Dank, welch schweres Vergehen.
Folge der Amtshandlung: Strafverfügung von 115 Euronen, trotz bestätigter Funktion des Seitenständersensors und Vorladung zu behördlicher Überprüfung. Das Kennzeichen wurde in diesem Schreiben nicht erwähnt. Der Betrag wurde prompt an die Behörde überwiesen.
Bei der dann neuerlichen durchgeführten behördlichen Überprüfung entspricht das 1,5 Jahre alte Motorrad mit Garantiewartung beim Fachhändler und unauffälliger Überprüfung kurz vor Reiseantritt, “den Erfordernissen der Umwelt, der Verkehrs- und Betriebssicherheit“, zu deutsch, alles in Ordnung mit dem Moped.
Dem Einspruch an die Behörde erfolgte die prompte Erwiderung mit dem neuerlich zugestellten Straferkenntnis. Achtung jetzt wird’s spannend; Begründung: „eines Ungehorsam Deliktes im Sinne des § 5 Absatz 1 des VSTG wegen nicht bloß gering fahrlässiger Handlung ohne konkret nachteilige Folgen“.
Dies bedeutet in Summe knapp 200 Euronen minus am Konto, davon zusätzlich inkludiert 60 Euro, für die 15 Grad Fehlstellung des Kennzeichens, der Rest bleibt für die Bearbeitung.
Meine Unbescholtenheit, 45-jährige Berufstätigkeit als Mediziner und entsprechender Steuerleistung, wurde strafmildernd gewertet, da kommt doch gleich Freude auf.
Bürgerservice geht anders, wie wäre es mit einer Verwarnung gewesen?
Gruß ScramblerDoc