Verletzt nach Motorradunfall: Mitverschulden wegen Bekleidung?

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Motorradfahrer B. wurde bei einer Kollision mit einem Pkw im Sommer 2013 verletzt. Er wollte nur eine kurze Strecke zurücklegen und hatte kurze Hosen und ein T-Shirt an. Vor Gericht stellte sich die Frage, ob ihn wegen unzureichender Schutzbekleidung ein Mitverschulden für seine Verletzungen trifft. Während Erst- und Berufungsgericht kein solches erkannten, beurteilte der Oberste Gerichtshof die Sache anders.

 

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Da er nur etwa fünf Kilometer zu fahren hatte, trug B. bloß ein kurzärmeliges T-Shirt und eine kurze Hose, Arbeitsschuhe und einen Sturzhelm. Er erlitt bei dem Unfall Brüche und teils tiefe Abschürfungen. Damit seien gerafft zwei Tage starke Schmerzen, vier Tage Schmerzen mittleren Grades sowie acht Wochen Schmerzen leichten Grades verbunden gewesen.

„Eine mit Protektoren hinterlegte Motorradschutzbekleidung aus Gore-Tex-Material hätte aus technischer Sicht die Rutschstrecke des Klägers am Asphalt sicher ausgehalten, sodass die Hautverletzungen des Klägers zumindest größtenteils unterblieben wären. Auch eine Lederkombi hätte diese Rutschstrecke vermutlich ausgehalten“, heißt es dazu im OGH-Text.

Hätte B. eine „adäquate Motorradschutzkleidung“ getragen, wären die Abschürfungen an Armen, Beinen und Rumpf nicht aufgetreten, so der OGH weiter. „Hierbei wären gerafft ein Tag starke Schmerzen, zwei Tage Schmerzen mittleren Grades und fünf Wochen Schmerzen leichten Grades entstanden.“


Das URTEIL:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20151012_OGH0002_0020OB0…

 

Der ganze Artikel:
http://www.versicherungsjournal.at/markt-und-politik/verletzt-nach-moto…