Verlängerung der §57a-Begutachtungsfrist Fällige Pickerlüberprüfungen dürfen vorerst bis zum 31. Mai 2020 aufgeschoben werden.
ÖAMTC will mehr Toleranz für "Pickerl"-Fristen Mobilitätsclubs regen an, von Strafen wegen Überziehung von §57a-Fristen abzusehen