OSK: "Witz-Lizenz 2008"



ORIGINALAUSZUG:

Sehr geehrte Damen u. Herren,

für die Motorsportsaison 2008 geben wir Ihnen folgende Informationen:

1.    Einführung einer Veranstalter-Lizenz

Nach Gesprächen mit Behördenvertretern und Rechtsexperten hat das Plenum der OSK beschlossen, an die OSK-Veranstalter (das sind jene, die im laufenden Jahr eine Veranstaltung gemäß OSK-Richtlinien abhalten) eine spezielle Veranstalter-Lizenz zu erteilen. Diese Lizenz soll Sie als OSK-Veranstalter kennzeichnen und auch als Vorlage bei der Genehmigungsbehörde dienen. Wir werden im Lauf der Saison die Bezirkshauptmannschaften und Behördenvertreter schwerpunktmäßig auf diese Lizenz hinweisen. Längerfristig soll es für diese Lizenzinhaber erweiterte Veranstaltungsmöglichkeiten geben.

Sobald Sie Ihre Veranstaltung melden und diese in den nationalen/genehmigungs-/lizenzfreien Kalender der OSK aufgenommen wurde, ist die Lösung dieser Lizenz erforderlich und möglich. Den Antrag dafür senden wir Ihnen beiliegend zu. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus und unterfertigen Sie ihn statutengemäß und retournieren das ausgefüllte Formular an das Sekretariat der OSK. Wir stellen in Folge die Lizenz aus und senden Ihnen diese zu. Das Plenum hat beschlossen für diese Lizenz nur die Unkosten in Höhe von EUR 15,-- zu verrechnen.

Die Veranstalter-Lizenz wird künftig als Qualitätsausweis für das Know-how Ihres Clubs oder Vereins stehen.

2.      OSK-Gebühren

Seit der Umstellung auf EURO im Jahr 2002 sind die OSK-Gebühren unverändert geblieben. Das Plenum hat in der Sitzung Mitte 2007 beschlossen, die Beträge in Anlehnung an den VPI (Verbraucherpreisindex) für 2008 anzupassen. Ersehen Sie die aktuellen Gebühren bitte auf  www.osk.or.at

3.      Versicherungen

In den Gesprächen mit der UNIQA konnte erreicht werden, dass die Prämien für die OSK-Versicherungen 2008 unverändert bleiben. Dennoch haben sich die Leistungen in der Kollektiv-Unfallversicherung für Beifahrer, Funktionäre und ausländische Fahrer, erhöht. Vor allem die Heilkosten konnten von EUR 3.634,00 auf EUR 7.000,00 angehoben werden. Als Deckungssummen für Todesfall und dauernde Invalidität gelten ab sofort EUR 11.000,00 (analog Lizenzunfallversicherung).

Mit freundlichen Grüßen/Kind regards

Sandra Schmid

OSK-Sekretariat



Tags